Semaglutid (OZEMPIC) ohne Rezept aus dem Internet?
Für das bei Diabetes mellitus zugelassene Semaglutid-Präparat OZEMPIC bestehen seit mehr als einem Jahr Lieferprobleme,1 auch weil es off-label bei Adipositas verwendet wird (a-t 2023; 54: 31). Da sind Angebote im Internet offenbar verlockend, wenn die geforderten Preise relativ niedrig sind, kein Rezept erforderlich ist und auf Wirkungen bei Übergewicht hingewiesen wird. Dass der Kauf solcher Angebote keine gute Idee ist, veranschaulicht eine aktuelle Publikation: Bei der Suche nach Internetseiten, auf denen Semaglutid ohne Rezept – also illegal – zu günstigen Preisen beworben wird, hat eine Autorengruppe sechs Anbieter aufgespürt und bei diesen den GLP-1-Agonisten als Pen bzw. Injektionsflasche bestellt. Die Aufträge werden per E-Mail oder WhatsApp bestätigt. Dreimal folgt jedoch keine Ware, stattdessen erhalten die Besteller Forderungen, zusätzlich zwischen 650 $ und 1.200 $ zu zahlen, angeblich für Zollgebühren. Dies bestätigt die Zollbehörde als betrügerische Forderung. Von den drei gelieferten Präparaten fällt eines bei Überprüfung im Labor durch erhöhten Gehalt an Endotoxinen auf, möglicherweise ein Zeichen von Kontamination. Lebensfähige Mikroorganismen werden allerdings nicht gefunden. Alle drei Präparate enthalten 29% bis 39% mehr Semaglutid als angegeben, mit deutlichen Verunreinigungen.2 Die extremen Ergebnisse dieser kleinen Stichprobe dürften auch darauf beruhen, dass die Autoren gezielt niedrigpreisige Angebote illegaler Anbieter ausgewählt haben. Arzneimittel, die teuer und oft nicht lieferbar sind, insbesondere aus dem Lifestylebereich, sind für solche Unternehmen lukrativ und werden weltweit als Fälschungen vertrieben. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO)3, die europäische Arzneimittelagentur EMA4 und die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA5 haben bereits vor bedenklichen Semaglutid-Fälschungen sowie mitgelieferten zweifelhaft sterilen Injektionsnadeln5 gewarnt. Fachkreise und Anwendende sollten die Gefahren der illegalen Angebote kennen und Arzneimittel grundsätzlich in Apotheken vor Ort bzw. bei seriösen Versandhändlern6 erwerben, –Red.
1 | PharmNet.Bund, BfArM: Lieferengpassmeldungen, Stand 21. Aug. 2024; https://a-turl.de/e322 |
2 | ASHRAF, A.R. et al.: JAMA Network open 2024; 7: e2428280 (4 Seiten) |
3 | WHO: Pressemitteilung vom 30. Juni 2024; https://a-turl.de/dxk3 |
4 | EMA: Pressemitteilung vom 18. Okt. 2023; https://a-turl.de/i6mj |
5 | FDA: Pressemitteilung vom 21. Dez. 2023; https://a-turl.de/mwxw |
6 | Bundeskriminalamt: Arzneimittelkauf über das Internet, 1. Aug. 2022; https://a-turl.de/9ntz |
© 2024 arznei-telegramm, publiziert am 23. August 2024
Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten
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