OVIVA DIREKT FÜR ADIPOSITAS
... übergriffige Vermarktung durch den Anbieter
In meiner Praxis (hausärztlich niedergelassener Internist) erhielt ich wiederholt ein Fax, in dem ich vom Anbieter „namens und in Vollmacht“ einer Patientin aufgefordert werde, die DiGA Oviva direkt für Adipositas (e a-t 8/2024a) zu verordnen. Praktischerweise war alles schon unterschriftsfertig beigefügt. Ich sehe diese Patientin nur selten, das Thema „Adipositas“ war bislang nicht Gegenstand der Ordination. Ich empfinde dieses Vorgehen – vorsichtig ausgesprochen – als übergriffig. Die Patientin hat sich weder im Vorfeld noch bislang dazu in meiner Praxis gemeldet.
N.N. (Name und Anschrift der Redaktion bekannt)
Interessenkonflikt: keiner
Oviva, Anbieter einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) gegen Adipositas, teilt uns auf Anfrage mit, dass er betroffenen Menschen „schnell und unkompliziert“ zur Adipositas-Therapie verhelfen wolle. mehr
© 2024 arznei-telegramm, publiziert am 18. Oktober 2024
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