BEISPIEL MELATONIN: NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL AUSSER KONTROLLE
Wie ist es zu rechtfertigen, dass das Zirbeldrüsenhormon Melatonin für jedermann als Nahrungsergänzungsmittel in beliebiger Dosierung frei verkäuflich angeboten werden darf? Schließlich ist das Hormon als Arzneimittel (CIRCADIN u.a.) generell verschreibungspflichtig und lediglich für begrenzte Altersgruppen und Indikationen in Tagesdosierungen bis maximal 5 mg zugelassen. Während in den Gebrauchsinformationen1 der Arzneimittel Vorsichtsmaßnahmen, Gegenanzeigen und unerwünschte Wirkungen deklariert werden müssen, gibt es für Nahrungsergänzungsmittel, die rechtlich Lebensmittel sind, keine entsprechenden Vorgaben für Risikohinweise.2 Sie enthalten stattdessen lediglich eher verschleiernde Formulierungen wie „in der Regel gut verträglich“.3 In einer repräsentativen Verbraucherbefragung fühlt sich jedoch mindestens jeder Zweite (55%) generell eher schlecht oder sehr schlecht über mögliche Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln informiert.4 Eine Meldestelle für die systematische Erfassung unerwünschter Folgen dieser Produkte fehlt.2,5 mehr
© 2025 arznei-telegramm, publiziert am 21. Februar 2025
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