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Kurz und bündig

Nachtrag – Irreführende Werbung für ORTOTON (Methocarbamol)

Im Juni 2024 hatten wir uns wegen unseres Erachtens irreführender Werbung der Firma Recordati für das Methocarbamol-haltige Muskelrelaxans ORTOTON z.B. im Deutschen Ärzteblatt an die für die Firma zuständige Landesbehörde gewandt (e a-t 6/2024a). Im Dezember 2024 erfahren wir auf Nachfrage beim Regierungspräsidium Stuttgart, dass der Anbieter nach Anhörung wegen des Verdachts der irreführenden Werbung die beanstandete Reklame gestoppt hat. Die Behörde sah sich jedoch nicht veranlasst, auf die Löschung der Anzeige im Deutschen Ärzteblatt hinzuwirken.1 Wir kontaktierten daher den Verlag, der die Anzeige schließlich aus der elektronischen Ausgabe entfernt hat.2

Artikel, die bei Veröffentlichung fehlerhaft oder irreführend sind, sollten korrigiert oder zurückgerufen werden. Dasselbe erwarten wir ähnlich auch für zu beanstandende Werbung, –Red.

1Regierungspräsidium Stuttgart: E-Mails vom 5. Dez. 2024 und 7. Febr. 2025
2Deutscher Ärzteverlag: E-Mail vom 20. Febr. 2025

Im arznei-telegramm® gehen wir des Öfteren auf Werbung ein, auf die uns Leserinnen und Leser aufmerksam gemacht haben und die Aussagen enthält, die wir als irreführend einstufen (beispielsweise in a-t 2024; 55: 9-11 und a-t 2023; 54: 55). Wir bitten, uns Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, die Sie beanstanden bzw. als irreführend beurteilen, mit Angabe der Fundstelle zukommen zu lassen – per E-Mail (kontakt@arznei-telegramm.de), über ein Formular auf unserer Internetseite (https://a-turl.de/werb), per Post (arznei-telegramm, Bergstr. 38 A, Wasserturm, 12169 Berlin) oder Fax (030 79490220). Wir freuen uns auf Ihre Zusendungen, –Red.

© 2025 arznei-telegramm, publiziert am 21. März 2025

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

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