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NOVARTIS-WERBUNG: ENTRESTO ZUR PRIMÄRTHERAPIE DER HERZINSUFFIZIENZ?

Anfang Januar erreichte mich eine Werbezusendung von Novartis zu Sacubitril/Valsartan (ENTRESTO) bei Herzinsuffizienz mit reduzierter Auswurffraktion. Die Firma bezieht sich darin auf eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, in der „fünf namhafte Autoren“ Handlungsempfehlungen geben. Danach wird der primäre Einsatz von Sacubitril/Valsartan ohne zwingende Vorbehandlung mit einem ACE-Hemmer oder AT-II-Blocker in „allen aktuellen Leitlinien“ empfohlen. Zudem soll eine Rückumstellung vermieden werden: Eine Umstellung von Sacubitril/Valsartan zurück auf einen ACE-Hemmer oder AT-II-Blocker ist demzufolge – außer bei Unverträglichkeit oder Nichtansprechen – „in Anbetracht der Evidenz nicht begründbar“.1 Können Sie diese Aussagen einer kritischen Analyse unterziehen?

N.N. (Name etc. in a-t 2/2024 genannt)

1Novartis Pharma: Werbeaussendung, Druckzeichen 1083659, 12/2023

Die Molekülverbindung aus Sacubitril und Valsartan (ENTRESTO), einem Angiotensin-Rezeptor- und einem Neprilysin-Inhibitor („ARNI“), ist seit 2016 bei Erwachsenen „zur Behandlung einer symptomatischen, chronischen Herzinsuffizienz mit reduzierter Ejektionsfraktion“ zugelassen.1 Das breit formulierte Anwendungsgebiet lässt auch den primären Einsatz von Sacubitril/Valsartan zu, ohne Vorbehandlung mit einem ACE-Hemmer oder AT-II-Blocker. Dies spiegelt jedoch nicht die Datenlage für das Patientenkollektiv wider, das im Rahmen der Zulassungsstudie untersucht wurde: Sacubitril/Valsartan reduziert in PARADIGM-HF2 gegenüber Enalapril (XANEF, Generika) Sterblichkeit und Krankenhausaufenthalte wegen Herzinsuffizienz bei Patienten, die trotz adäquat dosierter ACE-Hemmer oder AT-II-Blocker und Betablocker weiter symptomatisch sind (a-t 2016; 47: 1-4). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Sacubitril/Valsartan gegenüber ACE-Hemmern – jeweils in Kombination mit Betablockern – zwar einen Zusatznutzen bescheinigt. Er weist in den Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung jedoch darauf hin, dass der Zusatznutzen nur für Patienten gilt, die zuvor mit ACE-Hemmern oder AT-II-Blockern unzureichend behandelt waren.3  mehr 

© 2024 arznei-telegramm, publiziert am 16. Februar 2024

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