Bei den Angaben zu Nebenwirkungsdarstellungen
handelt es sich um Berichte aus einem
Spontanmeldesystem (NETZWERK DER GEGENSEITIGEN INFORMATION). Die Verdachtsberichte zeigen
aus der Sicht des Melders auffällige oder unerwartete Ereignisse der Behandlung an, die
mit der medikamentösen Therapie in Verbindung gebracht werden. Erfasst sind also
Ereignisse in Verbindung mit einer Arzneitherapie, ohne dass die Kausalität belegt
oder überprüft worden ist (Verdachtsmeldungen). Rückschlüsse auf Häufigkeit
des Auftretens der den Arzneimitteln zugeordneten unerwünschten Effekte sind mit diesen
Daten ebenfalls nicht möglich. |