FAKTOR IX-KONZENTRAT PPSB "BIOTEST" |
Infektionsquelle der kürzlich bekanntgewordenen HIV-Infektionen bei acht Hämophilie B-Patienten und bei zwei oder mehr Patienten mit Koagulopathien nach Trauma bzw. Lebertransplantation ist die Charge 1601089 des PPSB "BIOTEST"-Gerinnungskonzentrates [vgl. at 5 (1990), 50]:
Das Frankfurter Paul-Ehrlich-Institut kopierte als staatliche Zulassungsstelle das Biotest-Sterilisationsverfahren für Blutprodukte unter Laborbedingungen.
Aus mit HIV kontaminiertem und anschließend so sterilisiertem Humanplasma ließen sich HIV-Lebendviren anzüchten, was für ein Versagen der
Biotest-Kaltsterilisation spricht.4 Der Leiter des Paul-Ehrlich-Instituts hält "seine Untersuchungsergebnisse für methodisch
zutreffend."5 Wir empfehlen spezielle Nachuntersuchungen mit HIV-Tests für alle Patienten mit schweren Verbrauchskoagulopathien (z. B. Unfallverletzte), die ab Dezember 1989 mit dem Biotest-Konzentrat versorgt wurden. Aus den geschilderten Mängeln ergeben sich Hinweise auf ein Organisationsverschulden der Firma Biotest. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt erhielt die Strafanzeige eines Betroffenen gegen Verantwortliche des Unternehmens. Nach der jüngsten Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes zu den Sorgfaltspflichten in der Blutverarbeitung6 dürfen die durch PPSB-Biotest HIV-Infizierten auf ein Schmerzensgeld im Rahmen der Verschuldenshaftung rechnen, das über den bisherigen Haftungsbetrag der für Biotest haftenden Colonia-Versicherung hinausgeht. |
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