STREPTOGRAMIN-ANTIBIOTIKUM SYNERCID: WENIG NEU, UNVERTRÄGLICH, WICHTIG |
Bei der Suche nach Mitteln gegen multiresistente Erreger "erscheint momentan der einzige Ausweg, Altsubstanzen, die sich ursprünglich als zu toxisch für den klinischen Einsatz erwiesen, wieder hervorzuholen und doch therapeutisch verfügbar zu machen."1 Dies trifft auf das neue Kombiantibiotikum SYNERCID zu. Es enthält die Streptogramine* Quinupristin und Dalfopristin und ist ausschließlich angezeigt bei schweren Infektionen mit Vancomycin-resistentem Enterococcus fae- cium (VREF), nosokomialer Pneumonie sowie komplizierten Haut- und Weichteilinfektionen, wenn nachweislich kein anderes Antibiotikum wirksam und geeignet ist.2 EIGENSCHAFTEN: Die Streptogramine Quinupristin und Dalfopristin werden mit den verwandten Lincosamiden und Makroliden zur MLS-Gruppe zusammengefasst. Sie binden an verschiedenen Stellen an bakterielle Ribosomen und behindern synergistisch deren Proteinsynthese. Die Kombination der beiden Streptogramine wirkt bakterizid gegen Staphylococcus aureus und verschiedene Streptokokken, gegen Enterokokken jedoch nur bakteriostatisch. KLINISCHE ERFAHRUNGEN: Der klinische Nutzen ist dürftig dokumentiert. Bei Schwerkranken mit Infektionen durch VREF und zum Teil
weiteren grampositiven Erregern wird ein klinischer "Erfolg" (geheilt oder gebessert) bei 219 (55%) von 396 ausgewerteten Patienten angegeben.3 Beim
offenen, nicht randomisierten Vergleich mit Vancomycin (VANCOMYCIN CP LILLY u.a.), Cefazolin (GRAMAXIN u.a.) oder Oxacillin (STAPENOR), allein oder
miteinander bzw. mit Aztreonam (AZACTAM) kombiniert, finden sich bei Patienten mit komplizierten grampositiven Infektionen von Haut und Gewebe mit
Staphylococcus aureus u.a. identische Heilungsraten von 47% (SYNERCID) und 48% (Vergleichsantibiotika).4 Auch bei nosokomialer Pneumonie
entsprechen die Heilungsraten von SYNERCID (53%) denen von Vancomycin (52%).5 |
© 2000 arznei-telegramm |
Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.