Keine Virussicherheit durch deutsche Desinfektionsmitteltestung: Zur Desinfektion von Händen, Flächen, insbesondere aber
Instrumenten und somit auch von Endoskopen werden in Deutschland generell so genannte "gelistete" Desinfektionsmittel empfohlen, also
Desinfektionsmittel, die in der Liste der von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) geprüften Desinfektionsmittel
aufgeführt sind. Der Kliniker verlässt sich jedoch bei den von der DGHM gelisteten Desinfektionsmitteln darauf, dass diese auch gegen die klinisch
relevanten Viren wirken, denn Desinfektion heißt ja Abtötung der krank machenden Keime, inklusive Viren. Tatsache aber ist, dass die DGHM bzw. die
von der Desinfektionsmittelindustrie beauftragten und bezahlten DGHM-Desinfektionsmittelgutachter die Produkte nur gegen eine Auswahl von Bakterien und Pilzen,
nicht aber gegen Viren testen. Nur für 4 (A 10, A 30, Dürr System-Hygiene Instrumentendesinfektion ID 210 und ID 220 von Dürr + Pflug GmbH &
Co.KG, Orochemie) von insgesamt 159 gelisteten Präparaten zur Instrumentendesinfektion bestätigt die DGHM "Viruzidie". Bei allen anderen
Präparaten muss sich der Anwender auf Herstellerangaben verlassen. Die Desinfektionsmittelliste der DGHM lässt ihn diesbezüglich im Stich.
Bekanntlich lassen einige Hersteller ihre Präparate in den Laboratorien testen, die die besten Ergebnisse abliefern. Manche Firmen lassen ihre Präparate
sogar in verschiedenen Laboratorien untersuchen und reichen nur die Gutachten mit den besten Ergebnissen bei der DGHM ein. Ein großer Teil des Budgets
der DGHM stammt aus der Desinfektionsmitteltestung. Mit diesen Einnahmen in vielfacher Millionenhöhe hätte es schon längst möglich sein
sollen, eine Testmethode zur Prüfung der Viruzidie von Desinfektionsmitteln entwickeln und validieren zu lassen (F. DASCHNER).
© 2002 arznei-telegramm |
Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.