FLIEGENMADEN ZUR WUNDBEHANDLUNG? |
Mit behördlicher Herstellungserlaubnis1 vom 17. Dezember 2002 wird in Deutschland ein ungewöhnliches Humanarzneimittel
produziert: Maden der Fliegenart Lucilia sericata (BIOMONDE Fliegenmaden), die zur Behandlung von Wundheilungsstörungen bei Ulcus cruris, diabetischen
Wunden und Dekubitus angeboten werden. Da die Larven nur auf individuelle Anforderung "hergestellt" werden, handelt es sich nicht um ein
Fertigarzneimittel, für das ein behördlich überprüfter Wirksamkeits- und Unbedenklichkeitsnachweis erforderlich wäre. ANWENDUNG: Die laut Anbieter unter sterilen Bedingungen gezüchteten Maden werden nach maximal dreitägiger Lagerung bei 4 bis 8 Grad Celsius entweder als freilaufende Tiere oder in einer Gazetasche (Biobag) in die Wunde eingebracht. Circa zehn Maden pro Quadratzentimeter sollen ein bis vier Tage auf der Wunde verbleiben und eventuell mehrfach hintereinander durch neue ersetzt werden. Maden, die ihren Dienst getan haben, sollen wie infiziertes Verbandmaterial entsorgt werden.2 WIRKSAMKEIT: Wir finden nur eine vollständig veröffentlichte randomisierte kontrollierte Studie. Jeweils gerade einmal sechs Patienten, die
an einem venösen Ulkus leiden, werden zur Nekrosenentfernung (Débridement) mit Hydrogel-Verbänden (INTRASITE Gel) oder Fliegenmaden behandelt.
Nach einmaligem Einbringen der Maden sind alle Patienten nekrosenfrei, während das Débridement unter Hydrogel-Verbänden der in sich
widersprüchlichen Ergebnisdarstellung zufolge entweder nur bei zwei oder vier der sechs Personen in maximal 30 Behandlungstagen gelingt.4 Beim
Débridement handelt es sich lediglich um einen Surrogatparameter der Wundheilung, dessen tatsächliche Bedeutung nicht geklärt ist.5 Die
Wundheilung selbst wird in der Studie nicht beurteilt. Vergleiche mit anderen Wundbehandlungsmethoden wie chirurgischer Nekrosenabtragung finden wir nicht.
Aussagefähige Belege für eine antibiotische Wirksamkeit fehlen ebenso. |
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