WEISSDORN UND GINKGO BILOBA
... Bestandsschutz verhindert Anpassungen an den Kenntnisstand
Fachinformationen sollen den aktuellen Kenntnisstand zu Arzneimitteln wiedergeben. Dies ist im Großen und Ganzen im Bereich der Risikoangaben der Fall. Allerdings kann es zum Teil Monate oder ein Jahr und länger dauern, bis neu erkannte Risiken tatsächlich aufgenommen werden, ein Beispiel hierfür ist die progressive multifokale Leukenzephalopathie (PML) unter Dimethylfumarat (TECFIDERA; a-t 2016; 47: 98). Neue Indikationen gelangen hingegen üblicherweise rasch in die Produktinformationen, was auch im Interesse der Anbieter liegt. Erweist sich jedoch eine bereits zugelassene Indikation als unbegründet, kann es unmöglich sein, diese zu widerrufen. mehr
© 2017 arznei-telegramm, publiziert am 20. Januar 2017
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