POSTMARKETINGSTUDIEN
OHNE NACHVOLLZIEHBAREN NUTZEN
Über Erkenntnisse aus Postmarketingstudien ist wenig bekannt. Das ist erstaunlich, denn in Deutschland müssen alle diese Studien registriert werden, und die beteiligten Anbieter müssen sowohl die zuständige Arzneimittelbehörde (BfArM, PEI) als auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) über Details wie Dauer, Ziel der Studie sowie vorgesehene Zahl von Patienten und Ärzten einschließlich Ärztehonorare informieren.
Erstmals werten jetzt Arbeitsgruppen von Transparency International Deutschland zuvor nicht öffentlich zugängliches Datenmaterial systematisch aus.1 mehr
© 2017 arznei-telegramm, publiziert am 17. Februar 2017
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