CAVE FEMOVAN/MINULET/GYNOVIN |
Nach Aufforderung des BGA stellte die Schering AG im Dezember 1989 die Werbung für ihre Gestoden-haltigen Kontrazeptiva ein (vgl. a-t 12
[1989], 114). Anlaß bildete die Einleitung eines Stufenplanverfahrens zur Risikoabwehr durch die Bundesoberbehörde wegen des Verdachts, daß
Gestoden-haltige "Mikropillen" ein erhöhtes Risiko von Störwirkungen wie z.B. Hirndurchblutungsstörungen besitzen im Vergleich zu
Desogestrel-haltigen Produkten (MARVELON). Die Häufung der Verdachtsmeldungen bei Gestoden weist heute auf ein mehr als 10fach erhöhtes Risiko
hin, das nicht mehr als zufällig erklärt werden kann. Mehr als 50 Frauen sind betroffen, am häufigsten im dritten Lebensjahrzehnt. Die Einnahmedauer
bis zum Eintritt des zerebrovaskulären Ereignisses liegt zwischen vier Tagen und zwei Jahren. Auch im NETZWERK DER GEGENSEITIGEN INFORMATION
des arznei-telegramm zeichnet sich die mehr als zufällige Häufung der Ereignisse ab. Aus einer Augsburger Klinik wurde jetzt für FEMOVAN der dritte
Verdachtsfall binnen kurzer Zeit berichtet (NETZWERK-Fall Nr. 3827). |
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