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Kurz und bündig

Organotherapeutika in Norwegen und Schweden verboten: Die Gesundheitsbehörden Norwegens untersagen die Abgabe jedweder Organextrakte menschlicher und tierischer Herkunft – gleichgültig, ob sie aus augenscheinlich gesundem oder erkranktem Gewebe stammen. Unter dieses Verbot fallen jetzt auch Präparate der homöopathischen und anthroposophischen Therapierichtungen, wenn sie Verdünnungen von weniger als 1 : 1 Million enthalten. Nach Auffassung der norwegischen Gesundheitsbehörde beinhalten Organextrakte zwangsläufig inakzeptable Risiken der Verbreitung infektiöser Partikel und der Allergieauslösung, wohingegen der wissenschaftlich gesicherte Beweis des therapeutischen Nutzens noch immer fehlt. In Ausnahmefällen kann der Vertrieb gestattet werden, sofern durch eine ausreichende Dokumentation die Unbedenklichkeit des Extraktes sichergestellt ist. Eine analoge Entscheidung fällte die schwedische Arzneimittelaufsicht. Sie verweigert die Zulassung eines injizierbaren Kalbsthymusextraktes zur Immunstimulation. Die Ablehnung beruht auf der mangelhaften Spezifikation der aktiven Bestandteile sowie auf der fehlenden Absicherung der toxikologischen und klinischen Eigenschaften ("Organ extracts: Dangers of allergenicity and infection" WHO Drug Information 5 [1991], 8).


© 1991 arznei-telegramm

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