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Nachwirkungen

CORDICHIN in der Nachbarschaftshilfe? Das Antiarrhythmikum CORDICHIN, eine Kombination aus Verapamil und Chinidin, war entsprechend der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Pharmakologie und Toxikologie in die "Negativliste" aufgenommen worden (vgl. a-t 6 [1991], 50). Dagegen prozessierte der Hersteller Minden Pharma und verlor. Im Januar 1992 wurde CORDICHIN laut Vertrag zwischen Bundesregierung und dem Hersteller aus der Negativliste gestrichen, weil die zuständige Aufbereitungskommission B1 beim Bundesgesundheitsamt einen positiven Monographie-Entwurf verabschiedet hat, obwohl die für eine Bewertung notwendigen Daten zur Dosiswahl und zum Nachweis der Unbedenklichkeit in den Unterlagen des Herstellers nicht auffindbar sind. In der BGA-Kommission sind nicht nur Industrievertreter stimmberechtigt, sondern auch solche "unabhängigen" Honorargutachter, die sich in diverse Bemühungen des Herstellers einbringen ließen. Solche Praktiken erscheinen für den ärztlichen Berufsstand bedenklich und gleichen fatal den Usancen in einer Bananenrepublik. Wäre es da nicht billiger (jährlich 260 Mio DM Kosten für das BGA), wenn sich die Hersteller ihre Bewertungen gleich selbst schrieben? Der Monographie-Entwurf ist ein unverbindlicher Bewertungsvorschlag, der nach dem Arzneimittelgesetz der Fachöffentlichkeit zur Beurteilung vorgelegt wird und für entsprechende Korrekturen offen ist. Trotzdem nimmt die Bundesregierung diese Meinungsäußerung der Kommission zum Anlaß, CORDICHIN aus der Negativliste zu streichen. Auch das verwundert wenig: Minden Pharma gehört der BASF, und die residiert bei Oggersheim.


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Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

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