Hauptsächlich einen kosmetischen Nutzen attestieren Sachverständige der US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA einer
topischen Zubereitung mit 0.05% Tretinoin (in Deutschland AIROL-Creme u.a.), wenn das Retinoid als Creme zur Behandlung von Lichtschäden angewendet
wird (vgl. a-t 5 [1988], 45 und 7 [1991], 63). Vitamin-A-Säure-Creme "bessere das Erscheinungsbild der
feinen Falten, der versprenkelten Hyperpigmentation und der groben Felderung der Haut" nach Lichteinwirkung, ohne daß Studien Anhalt für eine
Heilung des Sonnenschadens oder für die Verhütung von Hautkrebs geben. Die bisherigen Erprobungen des Retinoids hatten nicht die Behandlung
aktinischer Keratosen, prämaligner Hauterkrankungen oder der Fälle mit Hautkrebs in der Vorgeschichte zum Ziel.
In drei "vehikelkontrollierten" Doppelblindstudien an über 600 Patienten im Alter zwischen 30 und 50 Jahren wurde die sechsmonatige Verwendung
von Tretinoin-Creme in verschiedener Konzentration (0.05%, 0.01% bzw. 0.001%) mit konventionellen Therapieformen wie Lichtschutzmitteln, Sonnenvermeidung
und weichmachenden Cremes verglichen. Nach globalen Bewertungskriterien besserte sich das Hauterscheinungsbild bei etwa 80% der Tretinoin-Behandelten im
Vergleich zu etwa 40% in der "Vehikelbehandlungsgruppe". 5% der Tretinoin-Gruppe brachen den Versuch wegen Erythemen, Hauttrockenheit sowie
Brennen oder Stechen im Anwendungsbereich ab. Der Behandlungserfolg soll auch nach einem Jahr gewährleistet sein, wenn die Vitamin-A-Säure-Creme
ein- bis dreimal wöchentlich weiter aufgetragen wird.
FAZIT: In den USA wird Vitamin-A-Säure-Creme (Tretinoin [AIROL u.a.]) für leichte bis mäßig ausgeprägte Lichtschädigungen der
Haut erst zugelassen werden, wenn die Unbedenklichkeit der Dauerverwendung der Retinoid-Creme in einer Zweijahreskanzerogenitätsstudie am Menschen
gesichert ist. Das FDA-Komitee lehnte den Indikationsanspruch des Herstellers Ortho-Cilag ab und gesteht dem Vitamin-A-Säure-Externum lediglich kosmetische
Effekte, nicht aber die Heilung lichtgeschädigter Haut zu.
Scrip 1711 (1992), 25
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