... Schmerzpatienten werden traditionell aus der Gesundheitspolitik ausgeklammert. Ihre Situation hat sich durch die aktuelle
Gesundheitspolitik eher noch verschlechtert.
Weitere Verschlechterungen sind durch die Verordnung über die Zuzahlung anhand von Packungsgrößen ab dem 1.1.94 zu
erwarten. Die höchste verordnungsfähige Menge wird für orale Schmerzmittel in fester Form auf 50 Stück begrenzt sein. Ein Schmerzpatient
muß also für 100 Tabletten doppelt soviel selbst zahlen wie ein Herzkranker für sein Medikament. Opioid-Analgetika sind von dieser Regelung bisher
nicht ausgenommen, so daß die möglichen Verordnungszeiträume ab Januar wieder zusammenschrumpfen. Der Bundesgesundheitsminister hat alle
fachlichen Einwände und auch die Bedürfnisse der Betroffenen ignoriert.
Die Novelle der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung, die zum 1.2.93 in Kraft getreten ist (vgl. a-t 10 [1993], 94), bringt den betroffenen Patienten (entgegen manchen Äußerungen) leider nur geringe
Vorteile. Die eigentlichen Nachteile, nämlich die Diskriminierung der Patienten, die stark wirkende Schmerzmittel benötigen, und ihrer Ärzte, die sie
ihnen verschreiben, sind geblieben. Grundlegende Änderungen sind längst überfällig...
Nach wie vor gilt leider: "Schmerzen lassen sich leicht ertragen wenn man sie selbst nicht hat."
Dr. med. D. JUNGCK
Schmerztherapeutisches Kolloquium e.V.
D-20095 Hamburg
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