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Warnhinweis

NOCHMALS: CAVE PARAZETAMOL- HALTIGE MISCHANALGETIKA (THOMAPYRIN u.a.)

Bis zu 400.000 Menschen verwenden in Deutschland Schmerzmittelkombinationen wahrscheinlich mißbräuchlich.1 Vor über 20 Jahren warnten wir vor Nierenschäden durch anhaltenden Konsum Parazetamol-haltiger Kombinationsschmerzmittel, die zudem Salizylate oder andere Analgetika und Koffein enthalten (THOMAPYRIN u.a.). Zuvor galt allein der Phenazetingehalt von Schmerzmitteln als Verursacher der Folgeschäden mit Niereninsuffizienz, Dialysepflicht, Nierenbeckenkarzinom und Tumoren der ableitenden Harnwege (a-t 10 [1971], 56).

Die Analgetika-Nephropathie wird hingegen nicht durch einzelne Komponenten der Mischanalgetika ausgelöst. Sie beruht auf einem Kombinationseffekt: Azetylsalizylsäure und wahrscheinlich auch Pyrazolone hemmen die Prostaglandinbildung in den Nieren und beeinträchtigen so die entscheidende Autoregulation der Blutversorgung, die die Nieren vor ischämischen Schäden schützt und wesentliche Voraussetzung für die Entgiftung von Parazetamol ist (vgl. a-t 2 [1986], 9).

Das Risiko für die Entwicklung (terminaler) Nierenschäden steigt ab einer kummulativen Dosis von 0,5 bis 1 kg Parazetamol in Mischanalgetika2,3 – enthalten z.B. in 125 bis 250 Packungen zu 20 Tabletten THOMAPYRIN. Auch relativ geringe Mengen der Kombinationsschmerzmittel – zwischen 15 und 60 Einzeldosen monatlich – erhöhen bei fünfjähriger Einnahme das Risiko der Nierenschädigung.3 Eine prospektive Studie bestätigt das Schädigungspotential der Kombinationen.4

Koffein trägt anscheinend aufgrund seiner stimulierenden Wirkungen sowie aufgrund des "Entzugskopfschmerzes" zur Aufrechterhaltung des Analgetika-Dauergebrauchs bei. Dieser Aspekt wird in der Positivmonographie für die Fixkombination aus Parazetamol plus Koffein mißachtet. Einstoff- Analgetika bleiben bei Dauereinnahme ohne Einfluß auf die Häufigkeit von Nierenversagen.3

Analgetika-Kombinationen mit Salizylat und Parazetamol (Beispiele; * = mit Koffein, ** = mit Kodein [verschreibungspflichtig]):5 ANTI-OPT**, ANTIPANIN N, ASS-KOMBI RATIOPHARM, CHEPHAPYRIN N*, COFFALON*, CONTRANEURAL N**, DITONAL*, DITONAL FORTE, DOLOMO TN**, FIBREX, FINEURAL N*, GELONIDA NA**, HA-TABLETTEN N*, HERBIN-STODIN*, KREUZ-Tabletten*, MELABON K*, NEURALGIN*, NEURANIDAL*, OCTADON*, PRAECIMED N**, PRONTOPYRIN*, RIO-JOSIPYRIN N*, THOMAPYRIN C, THOMAPYRIN*

FAZIT: Maßnahmen des Bundesgesundheitsamtes gegen Parazetamol-Mischanalgetika vom Typ des THOMAPYRIN stehen aus. Ein Bann der überflüssigen, bei Dauereinnahme dosisabhängig nierenschädigenden Kombinationen aus mehreren Schmerzmitteln plus Koffein ist seit Jahrzehnten überfällig. Für den rezeptfreien Gebrauch sollten nur Einstoffpräparate wie Azetylsalizylsäure (ASPIRIN u.a.) oder Parazetamol (BENURON u.a.) in Kleinpackungen zur Verfügung stehen.


© 1994 arznei-telegramm

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