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Schock und Quincke-Ödem durch Analgetikum Parazetamol (in TISPOL u.a.): Spätestens zum 1. Februar 1994 muß in den Beipackzetteln aller Parazetamol (BENURON u.a.)-haltigen Arzneimittel auf das Risiko von "Schwellungen im Gesicht, Atemnot, Schweißausbrüchen, Übelkeit oder Blutdruckabfall bis hin zum Schock" hingewiesen werden. Diese seltenen Überempfindlichkeitsreaktionen treten in der Regel innerhalb einer Stunde nach Einnahme des Arzneimittels auf (BGA-Pressedienst vom 15. Nov. 1993, vgl. a-t 6 [1992], 59). Das Schockrisiko von Parazetamol wurde durch das NETZWERK des a-t aufgedeckt (vgl. a-t 12 [1986], 124). Von 106 Berichten, die wir heute in Verbindung mit Parazetamol-haltigen Präparaten überblicken, entfallen 15 (14%) auf Schock und 5 (5%) auf Quincke-Ödem. Verantwortlich gemacht werden überwiegend Kombinationen mit Propyphenazon, einem weiteren potentiell schockauslösenden Schmerzmittel (vgl. a-t 4 [1989], 44), z.B. in DENTOCAPS A, TISPOL und VIVIMED, sowie Parazetamol in Kombination mit Salizylamid (KONTAGRIPP), Phenazon (SPALT N) und Chlormezanon (MUSKEL TRANCOPAL COMPOSITUM). Die lebensbedrohliche Reaktion kann bereits nach Einnahme nur einer Tablette einsetzen.


© 1994 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

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