DIENST NACH VORSCHRIFT? |
Rechtens muß ein Arzt bei der Verordnung eines Arzneimittels die möglichen gravierenden Nebenwirkungen ansprechen
(Beispiel EUSAPRIM, Arzneimittelkursbuch '92/93, Seite 13). Ich habe mitgestoppt: Amoxicillin: 5 Minuten, TALVOSILEN: 5 Min., XANEF: 8 Min., zusammen ca. 15
Min., oder HALFAN: 5 Min., Co-trimoxazol: 8 Min., Insulin: 10 Min., zusammen ca. 20 Min. Der Patient muß nach geltender Rechtsprechung das Für und Wider der vorgesehenen Behandlung abwägen können. Nur so ist seine Einwilligung in die Therapie rechtswirksam. Wo und wie berücksichtigt die Gebührenordnung für Ärzte den rechtlich erforderlichen Aufklärungsaufwand in angemessener Weise? "Red. |
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