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Kurz und bündig

Schweiz – Restriktionen für Dipyridamol (PERSANTIN u.a.): In der Schweiz ist Dipyridamol (PERSANTIN u.a.) per os nur noch für die kombinierte Verwendung mit Antikoagulantien zur Thrombose-Prophylaxe bei Herzklappenprothesen zugelassen. Es entfallen ab sofort alle anderen Anwendungsgebiete wie arterielle Durchblutungsstörungen, Thrombose- und Thromboembolie-Prophylaxe und Nierenerkrankungen (Schreiben der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel vom 28. März 1994).

Anstoß für die behördlichen Schutzmaßnahmen bildet ein tödlicher Zwischenfall nach Fehlverordnung von PERSANTIN bei einer 84jährigen mit Koronarinsuffizienz und Zustand nach Myokardinfarkt (NETZWERK-Bericht 6648). Der befaßte Schweizer Rechtsanwalt kommentiert: Durch die Verwendung von PERSANTIN "werden beim Arzt und beim Patienten Erwartungshaltungen ausgelöst, welche sie daran hindern, ein anderes, für die fragliche Indikation sicher wirksames Präparat zu verordnen bzw. einzunehmen".

In Deutschland bieten Firmen wie Thomae und Berlin-Chemie Dipyridamol nach wie vor mit dem überholten und potentiell riskanten Indikationskatalog an (vgl. a-t 5 [1984], 41; 4 [1987], 40): "chronische Koronarinsuffizienz, Vorbeugung und Nachbehandlung des Herzinfarktes, Altersherz" (Rote Liste 1994: 54 089, 54 100). Zu den abzubauenden Altlasten zählt auch die Dipyridamol-Oxazepam-Fixkombination PERSUMBRAN, die mit der Indikation "Frühbehandlung der Angina pectoris" Einstieg für Benzodiazepin-Abhängigkeit sein kann.


© 1994 arznei-telegramm

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