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Korrespondenz

CANDIDA IM STUHL – WANN BEHANDELN?

In letzter Zeit fordern immer mehr Patienten von mir eine Behandlung ihrer "Pilzinfektionen". In der Regel ist dem eine Stuhluntersuchung bei anderen Kollegen oder bei einem Heilpraktiker vorausgegangen. Als Ergebnis dieser Untersuchungen wurde den Patienten dann mitgeteilt, daß eine Besiedlung mit Candida vorliege... Meines Erachtens ist eine Behandlung bei Candidabesiedlung im Stuhl unnötig, sofern an Haut bzw. Schleimhäuten kein pathologischer Befund festzustellen ist bzw. der Patient auch sonst asymptomatisch ist... Ich möchte Sie diesbezüglich um Therapierichtlinien bitten. Insbesondere interessiert mich die Frage, ab welcher Keimzahlhöhe eine Candida-Infektion behandelt werden muß.

Dr. med. E. MARTMÜLLER-FOELSCHE
D-73732 Esslingen

Bei 50% bis 75% der Bevölkerung läßt sich im Stuhl Candida nachweisen. Hefen bis 1000/g Stuhl gelten in der Regel als unbedeutend, mehr als 1 Million/g als pathologisch. Besonders bei abwehrgeschwächten Personen wie Zucker-, Krebs- oder AIDS-Kranken, zytostatisch oder antibakteriell Behandelten können sich die Pilze stark vermehren, mit dem Risiko einer systemischen Mykose. Für diesen Personenkreis kann eine Behandlung erwogen werden, wenn sich mehr als 1000 Hefen/g Stuhl finden, klinische Symptome aber fehlen. Sonst soll der Darm nur dann saniert werden, wenn der Pilzbefall mit klinischem Befund einhergeht. Zur Behandlung eignet sich Nystatin (MORONAL u.a.),1 das in der Regel zwei Wochen lang eingenommen werden soll. Da die Speiseröhre häufig mitbefallen ist, wird eine Kombination von Dragees und Suspension empfohlen. Zuckerfreie Kost soll den Pilzen den Nährboden entziehen und ein saures Darmmilieu (frisches rohes Sauerkraut, Trinken verdünnten Apfelessigs) die Myzelbildung verhindern,2 –Red.

1  MUELLER, R. L.: intern. praxis 34 (1994), 288
2  MENZEL, I.: intern. praxis 34 (1994), 287


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