Barbiturate nur noch für Epileptiker und bei Narkose: Barbiturate sollen in Zukunft nur noch gegen Epilepsie und als Narkosemittel Verwendung finden. Abhängigkeitspotential, zu lange Wirkdauer, Toxizität, Wechselwirkungen mit zahlreichen Arzneimitteln und möglicherweise tumorigene und fruchtschädigende Effekte sprechen gegen die Verwendung als Schlaf- oder Beruhigungsmittel (Bundesgesundheitsamt: Mitteilung gemäß Stufenplan vom 25. Juni 1994). Der geplante Widerruf der Zulassung betrifft beispielsweise die bei "nervösen Erschöpfungszuständen" oder "Neurasthenie" angebotenen Monopräparate NERVO OPT MONO und NERVOLITAN S sowie barbiturathaltige Kombinationen, z. B. das Schlafmittel VESPARAX oder das gegen "Angst- und Spannungszustände" angebotene BELLERGAL (vgl. a-t 7 [1989], 64), Red. |
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