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Korrespondenz

REZEPTUREN PRO UND KONTRA

Warum bitte soll die Rezeptur die "derzeitigen" Anforderungen an Arzneimittel erfüllen (a-t 4 [1997], 44)? Sie muss nicht drei Jahre oder länger haltbar sein, Sterilität ist meist nicht nötig (aber möglich, wenn nötig, z.B. Augentropfen). Auch zur Jahrhundertwende gab es bereits sehr genaue Analysenwaagen, die ja auch heute noch zur Pflichtausstattung jeder Apotheke gehören, so dass damals wie heute ein genaues Arbeiten möglich war und ist.

Sauberkeit beim Arbeiten war schon immer nötig, der Unguator hilft Verunreinigungen durch Staub etc. während des Rührens zu minimieren. Er dient also nicht nur der Arbeitserleichterung! Wir müssen nicht aus Gründen der Arzneimittelsicherheit auf magistrale Rezepturen verzichten, wohl aber möchte so mancher Kollege aus wirtschaftlichen Gründen damit nichts zu tun haben.

D. MAY (Apotheker)
D-90547 Stein

... Unter dem Kostendruck, der uns vom Gesetzgeber auferlegt wurde, war es uns möglich, mit dermatologischen Rezepturen bei den lokalen Glukokortikoiden, Keratolytika, Antiinfektiosa und Intervalltherapeutika hohe Einsparpotentiale zu erreichen, ohne die notwendige Versorgung der Patienten zu gefährden. Dies wird besonders wichtig unter dem Gesichtspunkt, dass wir an teuren, aber notwendigen Medikamenten wie Retinoiden, systemischen Antimykotika, Medikamenten bei HIV-Erkrankten, Chemotherapeutika und Interferonen nicht sparen können und dürfen...

Engagierte und qualifizierte Apotheker stehen uns Dermatologen bei der Ausführung unserer Rezepturen, die ohne Zweifel auch von unserer Seite qualitätsgesichert sein müssen, zur Seite ...

Dr. med. Eva-Maria MEIGEL (Hautärztin)
D-20459 Hamburg


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