logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 1997; Nr.7: 79nächster Artikel
Kurz und bündig

Maulkorb für Zulassungsbehörde: Vor drei Jahren versicherte Staatssekretär B. WAGNER, eine amtliche Veröffentlichung von Arzneimitteln, für die Anträge auf Verlängerung der fiktiven Zulassung zurückgezogen sind, sei zulässig (Bundestagsdrucksache 12/8611). Die Liste wurde dennoch nie publiziert. Jetzt darf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kein Verzeichnis von Altarzneimitteln veröffentlichen, für die die Nachzulassungsanträge wegen unvollständiger Unterlagen bzw. mangelhafter Belege der Wirksamkeit negativ beschieden wurden. Nach Intervention des Bundesfachverbandes der Arzneimittelhersteller untersagt das Bonner Gesundheitsministerium die Publikation der auf derzeit 2.000 Präparate geschätzten Aufstellung vor Januar 2005, dem Zeitpunkt, an dem die fiktive Zulassung der Präparate erlischt. Solche Lobbypolitik erleichtert es Herstellern, unsichere oder nutzlose Präparate weitere sieben Jahre ungehindert "abzuverkaufen". Insgesamt befinden sich noch 18.000 Nachzulassungsanträge in Bearbeitung, -Red.

.

© 1997 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.

vorheriger Artikela-t 1997; Nr.7: 79nächster Artikel