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Kurz und bündig

Analgetika-Kombinationen vom Typ THOMAPYRIN bald verschreibungspflichtig? Epidemiologische Studien aus Deutschland sowie Untersuchungen und Erfahrungen aus dem Ausland lassen ein erhöhtes Risiko einer dialysepflichtigen Niereninsuffizienz nach längerfristigem Gebrauch koffeinhaltiger Kombinationsschmerzmittel erkennen. Vielfach forderten wir einen Bann der überflüssigen, bei Dauereinnahme dosisabhängig nierenschädigenden Kombinationen aus mehreren Schmerzmitteln plus Koffein - zuletzt in a-t 1 (1994), 16. In Deutschland erhalten rund 45.000 Patienten Dialysen, für die jährlich rund 4 Milliarden DM aufzuwenden sind. Wie viele der Dialysen auf Analgetikanephropathie zurückzuführen sind, ist unbekannt. Schätzungen reichen von 3,5% bis 20%, entsprechend einem Kostenaufwand zwischen 120 Mio. DM und 800 Mio. DM pro Jahr. Chronische Schmerzmittelverbraucher nehmen fast immer Kombinationen und praktisch nie Monoanalgetika. Um den Missbrauch koffeinhaltiger Kombinationsarzneimittel soweit wie möglich zu verhindern und "um der unkritischen, auch durch Werbung geförderten Anwendung dieser Arzneimittel zu begegnen", soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 1998 erneut die Verschreibungspflicht für koffeinhaltige Mischanalgetika vorschlagen (Bundestagsdrucksache 13/8014 [1997]; POMMER, W., M. MOLZAHN: Internist 37 [1996], 1129). Ob sich dieser Minimalanspruch zum Schutz des Verbrauchers durchsetzen lässt? Zwar dürfen seit acht Jahren koffeinhaltige Kombinationsschmerzmittel mit mehr als 10 g analgetischer Wirkstoffe pro Packung nur auf Rezept abgegeben werden, doch lehnte der für herstellerfreundliche Entscheidungen bekannte Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht 1994 die generelle Rezeptpflicht für solche Kombinationen ab. Die Existenz dieses Lobbyausschusses geht historisch auf die Zeit vor dem Arzneimittelgesetz zurück. Inzwischen ist das BfArM für die Arzneimittelsicherheit zuständig, zu deren Gewährleistung selbstverständlich auch die Rezeptpflicht gehört. Heute ist der Ausschuss überflüssig, da teuer, zeitverzögernd und untätig im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes. Hier kann der Staat sich sinnvoll "verschlanken", -Red.


© 1997 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

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