GERICHTE: "PILLEN"-RISIKEN |
Im Dezember 1997 hob das Verwaltungsgericht Berlin die Anwendungsbeschränkungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) für Kontrazeptiva vom Typ FEMOVAN und MARVELON auf, die ein Verbot der Erstanwendung bei Frauen unter 30 Jahren vorsahen
(a-t 1 [1998], 1). Das Oberverwaltungsgericht lehnt den Widerspruch des BfArM gegen den Beschluss jetzt ab. Der
Fall habe keine "grundsätzliche Bedeutung". Eine katastrophale Fehleinschätzung, wie wir meinen, denn die Entscheidung gefährdet
Menschenleben: Befunde aus fünf unabhängig voneinander durchgeführten pharmakoepidemiologischen Studien lassen eine Zunahme von
Gesundheitsschäden und Todesfällen erkennen. Wenn selbst dies nicht ausreicht, die Vermarktung bedenklicher Produkte einzuschränken, lassen
sich künftig nach Marktzulassung von Arzneimitteln keine Erkenntnisse aus Risikodaten mehr in Maßnahmen zum Patientenschutz umsetzen.
Pharmakoepidemiologische Forschung zu Arzneimittelrisiken ist demnach aus Sicht der Berliner Gerichte nutzlos. Spekulative Behauptungen von Wissenschaftlern,
die von Warenanbietern gesponsert sind, genügen, um wissenschaftlich begründete Maßnahmen zur Risikoabwehr wegzuwischen. Die Zulassung
wird zur Lizenz zur Dauervermarktung ohne Einschränkung selbst bei lebensbedrohlichen Risiken. |
© 1998 arznei-telegramm |
Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.