ACHTUNG ZWANGSUMSTELLUNG AUF ZOK: | ||||||||
Die Zwangsbeglückung der Ärzteschaft mit neuen galenischen Formulierungen erfolgt nicht nur bei Patentablauf (a-t 5 [1999],
50), sondern auch, wenn der Generikadruck zu groß wird. Astra verkauft BELOC und BELOC DURILES aus und liefert nur noch BELOC ZOK. Astra begründet die Marktrücknahme von BELOC und BELOC DURILES mit dem Hinweis auf die MERIT-HF*-Studie, in der die Metoprolol-ZOK**- Formulierung (BELOC ZOK) die Sterblichkeit bei Herzinsuffizienz deutlich senkt (a-t 2 [1999], 21).1,2 Aus dieser Untersuchung bei einer noch nicht zugelassenen Indikation lassen sich aber keine rationalen Gründe für die Zwangsumstellung von Patienten mit Bluthochdruck oder koronarer Herzkrankheit auf BELOC ZOK ableiten. Veröffentlichte Studien, die einen relevanten Vorteil des ZOK-Metoprolols gegenüber herkömmlichen Formulierungen bei diesen Indikationen belegen, finden wir nicht. Astra versucht mit Scheinargumenten, die Führungsposition im Metoprolol-Markt zu halten, -Red.
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