Am 1. März teilt der Journalist H.-J. MAES mit, dass er gegen den Mitherausgeber und Verfasser des Arzneiverordnungs-Report (AVR) SCHWABE
Strafanzeige erstattet habe, weil er "die GKV systematisch und über Jahre hinweg betrogen" habe; insbesondere seien "neue Erkenntnisse auf
dem Medikamentenmarkt ignoriert", "Textblöcke ... immer wieder recycelt worden" u.a.m. Es handele sich um Betrug an allen Versicherten und
im Übrigen um "junk science".
Eine gerichtliche Klärung ist in der Tat zu begrüßen. Vor einem Jahr hat MAES unter beträchtlichem publizistischen Getöse sein Buch
"Nachsicht: Arzneiverordnungs-Report 1986-1998" vorgelegt, mit dem er die Behauptungen zu begründen sucht.
Nach Durchsicht des Werkes zweifeln wir an der notwendigen wissenschaftlichen Untermauerung. MAES schreckt auch vor offensichtlich unzutreffenden
Behauptungen nicht zurück, um seine Thesen zu stützen. Beispielsweise unterschlägt er ein fast wörtliches Zitat, mit dem SCHWABE die
Positionierung von Valproinsäure (ERGENYL u.a.) als Mittel der Wahl bei tonisch-klonischen Krampfanfällen belegt, und zitiert aus der Originalarbeit eine
angeblich gegensätzliche Formulierung.
Als Nichtmediziner stellt MAES Signifikanzen über die klinische Relevanz von Ergebnissen (z.B. bei Tacrin [COGNEX]; a-t 1994; Nr. 1: 14) - ein Vorgehen, das vom Pharma-Marketing zur Genüge bekannt ist. Bei Lehrbüchern sind
Überarbeitungen üblich, die je nach Stand neuer Erkenntnisse auf Mischungen aus Neubearbeitung, Korrekturen und Textübernahmen basieren.
Nur ein systematischer Vergleich könnte belegen, dass SCHWABE ungerechtfertigt viele Textblöcke recycelt. Doch dieser fehlt.
Im Ergebnis handelt es sich um den Versuch der Zensur kritischer wissenschaftlich begründeter Äußerungen mit untauglichen Mitteln (in den Worten
von MAES: "junk journalism"). Ersichtliches Ziel ist es, SCHWABE zu diskreditieren - in wessen Interesse auch immer. Womöglich sollte der
Staatsanwalt eher in diese Richtung ermitteln, -Red.
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