Frankreich - ROHYPNOL wird Betäubungsmittel: Das Benzodiazepin Flunitrazepam (ROHYPNOL) wird in Frankreich den
Betäubungsmitteln (BTM) gleichgestellt und darf nur noch auf speziellem Rezept verordnet werden. Die Maßnahme soll den Missbrauch eindämmen.
Mehrere hundert Ärzte hatten im vergangenen Jahr die Marktrücknahme gefordert. Anwendungsbeschränkung auf schwere Schlafstörungen
und Verkleinerung der Packungsgröße auf höchstens 14 Tabletten haben bisher nicht verhindert, dass ROHYPNOL in Frankreich - ähnlich wie
in Deutschland - das von Drogenabhängigen meist missbrauchte Arzneimittel ist (a-t 1994; Nr. 9: 89; Scrip 2000;
Nr. 2555: 24; Scrip 2001; Nr. 2609: 22). Hierzulande ist Flunitrazepam formal ebenfalls BTM. Abgesehen von Verordnungen für BTM-Abhängige sind die
handelsüblichen Dosierungen bis zu 1 mg pro Tablette jedoch hiervon ausgenommen (normales Rezept). Wegen der Gefährlichkeit der Kombination
Heroin plus Flunitrazepam sollte diese Ausnahmeregelung abgeschafft werden (KEUP, W.: "Entwicklung des Missbrauchs von Flunitrazepam durch
Drogenabhängige in der Bundesrepublik", 1. Febr. 2001). Besser wäre die Marktrücknahme. Wir sehen keinen Bedarf für Flunitrazepam,
-Red.
© 2001 arznei-telegramm |
Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.