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Frankreich - ROHYPNOL wird Betäubungsmittel: Das Benzodiazepin Flunitrazepam (ROHYPNOL) wird in Frankreich den Betäubungsmitteln (BTM) gleichgestellt und darf nur noch auf speziellem Rezept verordnet werden. Die Maßnahme soll den Missbrauch eindämmen. Mehrere hundert Ärzte hatten im vergangenen Jahr die Marktrücknahme gefordert. Anwendungsbeschränkung auf schwere Schlafstörungen und Verkleinerung der Packungsgröße auf höchstens 14 Tabletten haben bisher nicht verhindert, dass ROHYPNOL in Frankreich - ähnlich wie in Deutschland - das von Drogenabhängigen meist missbrauchte Arzneimittel ist (a-t 1994; Nr. 9: 89; Scrip 2000; Nr. 2555: 24; Scrip 2001; Nr. 2609: 22). Hierzulande ist Flunitrazepam formal ebenfalls BTM. Abgesehen von Verordnungen für BTM-Abhängige sind die handelsüblichen Dosierungen bis zu 1 mg pro Tablette jedoch hiervon ausgenommen (normales Rezept). Wegen der Gefährlichkeit der Kombination Heroin plus Flunitrazepam sollte diese Ausnahmeregelung abgeschafft werden (KEUP, W.: "Entwicklung des Missbrauchs von Flunitrazepam durch Drogenabhängige in der Bundesrepublik", 1. Febr. 2001). Besser wäre die Marktrücknahme. Wir sehen keinen Bedarf für Flunitrazepam, -Red.

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