LEUKONORM als "Immuntherapeutikum": Das aus Spenderblut gewonnene Leukozytenultrafiltrat LEUKONORM soll bei
rheumatoider Arthritis, angeborenen Immundefekten, immunologisch bedingten habituellen Aborten, chronischen gynäkologischen Infektionen mit Chlamydien
oder humanem Papillomavirus und zahlreichen weiteren Erkrankungen helfen (CytoChemia: Fachinformation LEUKONORM, Stand August 2000). Das so genannte
Immuntherapeutikum ist als Altmittel der DDR nur befristet verkehrsfähig. Über eine Zulassung ist immer noch nicht entschieden worden (Paul-EHRLICH-
Institut: Schreiben vom 25. Jan. 2002). In der einzigen kontrollierten Studie, die wir finden, wird die Verbesserung der Fruchtbarkeit von Frauen nach mehrfach
erfolgloser In-vitro-Fertilisation untersucht (WÜRFEL, W. et al.: Zentralbl. Gynäkol. 2001; 123: 361-5). Sie ist jedoch wegen methodischer Mängel,
wie Pseudorandomisierung, fehlende Fallzahlberechung und fehlende statistische Auswertung, ohne Aussagekraft. Störwirkungen sollen laut Fachinformation
nicht bekannt sein. Übertragung infektiöser Agenzien durch Blutprodukte ist allerdings nicht auszuschließen. Angesichts fehlender Nutzenbelege
lassen sich die Anwendungskosten von bis zu 1.024 € pro Woche nicht rechtfertigen. Unseres Erachtens muss die Zulassung versagt werden, -Red.
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