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regierungspräsidium karlsruhe beanstandet laienwerbung für sortis - bussgeldverfahren gegen pfizer eingeleitet
 
REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE BEANSTANDET LAIENWERBUNG FÜR SORTIS - BUSSGELDVERFAHREN GEGEN PFIZER EINGELEITET

"Ab Januar wird gespart. An der Gesundheit von Millionen Herz-Kreislauf-Patienten" und "SORTIS ... reduziert das Risiko am schnellsten". Mit solchen Schlagzeilen wirbt Pfizer in ganzseitigen Anzeigen in der Tagespresse für seinen CSE-Hemmer Atorvastatin (SORTIS), dessen Preise die Firma nicht auf Festbetragsniveau senken will. Da außerhalb der Fachkreise nicht mit Aussagen geworben werden darf, die geeignet sind, Angstgefühle hervorzurufen oder auszunutzen, beanstandeten wir diese Anzeigen als Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (blitz-a-t vom 11. November 2004).

Jetzt leitet das Regierungspräsidium Karlsruhe ein Bußgeldverfahren gegen Pfizer ein. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet nicht nur Werbung, die Angstgefühle ausnutzt, sondern auch Angaben, "die nahelegen, dass die Wirkung des Arzneimittels einem anderen Arzneimittel überlegen ist". Außerdem darf für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur in Fachkreisen geworben werden. Auch übersteigt aufgrund "der Aufmachung und des Wortlautes der werbliche Aspekt das Bedürfnis der Firma zu informieren" (1).

Das Regierungspräsidium kann ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro verhängen. Dies entspricht etwa den Kosten für eine einzige ganzseitige Anzeige in der überregionalen Tagespresse. Bei einem SORTIS-Umsatz von 515 Millionen Euro über öffentliche Apotheken dürfte dieser Betrag die Firma wenig schrecken.



1

Regierungspräsidium Karlsruhe: Pressemitteilung vom 26. Nov. 2004



© Redaktion arznei-telegramm
blitz-a-t 26. November 2004

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