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Antikoagulanzien-Überdosierung - Folge eines Rabattvertrages

Eine 64-jährige Frau mit umfangreicher Dauermedikation, die wegen Vorhofflimmerns das Phenprocoumon-Generikum PHENPROGAMMA einnimmt, erhält im Rahmen eines Rabattvertrages in der Apotheke ein wirkstoffgleiches Generikum, das sie für ein neues weiteres Medikament hält. Obwohl sie einen aktualisierten Therapieplan hat, nimmt sie täglich zusätzlich eine Tablette davon ein. Erst zwei Wochen später fällt der Fehler auf und wird korrigiert. Trotz des auf 8,0 angestiegenen INR-Wertes kommt es nicht zu Blutungen (NETZWERK-Bericht 15.373). Der mit Rabattverträgen verbundene Wechsel von Handelspräparaten gefährdet die Arzneimittelsicherheit durch Einnahmefehler. Ärzte und Apotheker müssen deshalb intensiver beraten und prüfen, ob Anweisungen verstanden werden, und ggf. die Substitution ausschließen, -Red.

© 2009 arznei-telegramm, publiziert am 6. November 2009

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