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Blutungsrisiko unter Nattokinase (DR. HITTICH NATTOPLASMIN) plus Phenprocoumon (MARCUMAR u.a.)

Ein 86-jähriger Rentner mit Vorhofflimmern nimmt nach einer Therapiepause 9 mg, 6 mg bzw. 3 mg Phenprocoumon (MARCUMAR u.a.) am 1., 2. bzw. 3. Tag ein. Am 4. Tag liegt die INR überschießend bei 6,1. Gleichzeitig nimmt er als "Nahrungsergänzung" Nattokinase (DR. HITTICH NATTOPLASMIN) ein (NETZWERK-Bericht 15.692). Dieses Enzym wird aus fermentierten Sojabohnen gewonnen und wirkt fibrinolytisch (SUMI, H. et al.: Acta Haematol. 1990; 84: 139-43). In der Literatur finden wir einen weiteren Verdachtsbericht über eine 52-jährige Frau mit Schlaganfall in der Vorgeschichte, die täglich 400 mg Nattokinase zusätzlich zu 100 mg Azetylsalizylsäure (ASPIRIN, Generika) zur Rezidivprophylaxe einnimmt. Nach einer Woche entwickeln sich infolge einer Kleinhirneinblutung starker Schwindel und Gehstörungen (CHANG, Y.-Y. et al.: Inter. Med. 2008; 47: 467-9). Die niederländische Firma "Dr. Hittich" vertreibt Nattokinase über das Internet als "Sensation für Zirkulation und freien Blutfluss" und "völlig sicheres Naturmittel", das als "Enzym mit Superkräften Blutgerinnsel mit einer unvergleichlichen Geschwindigkeit auflöst" (GP Health Products B.V.: NattoPlasmin; http://www.greenpower24.com/catalog/product_info.php?products_id=11531). Andere Anbieter weisen auf ihren Bestellseiten darauf hin, dass der Verzehr zusammen mit gerinnungshemmenden Medikamenten nur unter medizinischer Aufsicht erfolgen darf und bei Blutungen kontraindiziert ist (z.B. Fairvital BV: Nattokinase; http://www.fairvital.com/product_info.php?products_id=587). Nahrungsergänzungsmittel mit falschen, mehrdeutigen oder irreführenden Gesundheitsversprechungen (Health Claims) zu bewerben, ist in der Europäischen Union verboten. Health Claims müssen beantragt und wissenschaftlich begründet werden (Verordnung [EG] Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dez. 2006). Dem öffentlich zugänglichen Register der für die Prüfung zuständigen Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zufolge, über das sich auch die Bewertungen finden lassen, ist für Nattokinase bislang überhaupt kein Health Claim beantragt (EFSA: Register of Questions; http://registerofquestions.efsa.europa.eu/roqFrontend). Wir raten dringend von der Einnahme von "Nahrungsergänzungsmitteln" ab, die wie Nattokinase Einfluss auf die Blutgerinnung nehmen können, -Red.

© 2011 arznei-telegramm, publiziert am 11. Februar 2011

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