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Korrespondenz

GRIPPEIMPFSTOFF-ÜBERSICHT DES A-T FÜR DEN PAPIERKORB?

Hiermit möchte ich den Artikel über die Grippeimpfstoffe (a-t 2012; 43: 71) ad absurdum führen. Wir sind per Gesetz verpflichtet, einen einzigen Impfstoff auszuliefern, nämlich MUTAGRIP von Sanofi Pasteur. Die Macht der Krankenkassen geht in Deutschland so weit, dass weder Arzt noch Apotheker gefragt werden oder entscheidungsbefugt sind. Eine vergleichende Tabelle dient dem Papierkorb, denn wir können nichts ändern.

A. STODT (Apothekerin)
D-44263 Dortmund

Interessenkonflikt: keiner

Die Auswahl von Grippeimpfstoffen über den Sprechstundenbedarf ist in einigen Bundesländern durch Rabattverträge stark eingeschränkt. Neben Regionen, in denen nur ein einziger Impfstoff Vertragsgegenstand ist, gibt es aber andererseits auch Bundesländer, in denen weiterhin alle Impfstoffe verordnet werden können.*

∎  Bayern, Hamburg, Schleswig-Holstein: BEGRIPAL ohne Kanüle
∎  Niedersachsen: je nach Einzugsgebiet INFLUSPLIT SSW oder GRIPPEIMPFSTOFF-RATIOPHARM, jeweils ohne Kanüle
∎  Sachsen-Anhalt: AFLURIA für Personen ab 5 Jahre, INFLUVAC für Kinder unter 5 Jahren, jeweils mit und ohne Kanüle
∎  Westfalen-Lippe: MUTAGRIP ohne Kanüle
∎  Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg**, Bremen***, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland: alle Grippeimpfstoffe, keine Ausschreibungen für die Saison 2012/13

In Sachsen führt ein Nachprüfungsantrag zum Ausschreibungsverfahren dazu, dass bisher keine Festlegung auf bestimmte Impfstoffe erfolgen konnte und somit für die im September 2012 benötigte Menge alle Grippeimpfstoffe als Sprechstundenbedarf bestellbar sind.1 In Thüringen läuft die Ausschreibung sogar noch.2

Vergleichsweise oft hat BEGRIPAL (Novartis) den „Zuschlag” der Krankenkassen erhalten, ist aber auf unbestimmte Zeit („einige Wochen”) nicht lieferbar.3

Auch die Verordnung der Grippeimpfstoffe zu Lasten der Krankenkassen ist zum Teil unterschiedlich geregelt. Meist erfolgt diese über die AOK, in Hamburg z.B. jedoch über die Barmer GEK.

Bei all diesen Unterschieden erscheint uns der im Leserbrief geäußerte Ärger, der exemplarisch für weitere Zuschriften ist, nachvollziehbar. Wie in a-t 2012; 43: 71 angekündigt, haben wir die aktualisierte Aufstellung des Grippeimpfstoffangebots inzwischen auf unseren Internetseiten als e a-t veröffentlicht.

1 KV Sachsen: Aktuelle Meldung vom 30. Aug. 2012, zu finden über http://www.kvs-sachsen.de/
2 KV Thüringen: Schreiben vom 6. Sept. 2012
3 Novartis: Schreiben vom 10. Sept. 2012

* Nach Angaben von Kassenärztlichen Vereinigungen oder Krankenkassen; weitere Regelungen z.B. zu Ausnahmeverordnungen können bestehen.
** Ersatzkassen: alle Grippeimpfstoffe; Primärkassen: vertragliche Regelung für Impfstoffe ohne Adjuvans mit Vergütungshöchstgrenze
*** Rezepte werden in einem vorgeschalteten Genehmigungsverfahren geprüft.

© 2012 arznei-telegramm, publiziert am 14. September 2012

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