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Vorsicht Desinformation

MOSQUITO MED Läuseshampoo 10 gegen Kopfläuse

Das Sojaöl-haltige MOSQUITO Läuseshampoo war 2006 das erste Medizinprodukt, das nach Prüfung durch das Umweltbundesamt in die so genannte Entwesungsmittelliste aufgenommen wurde (a-t 2006; 37: 79-83). Seit 2011 durfte es – inzwischen unter dem Namen MOSQUITO MED Läuseshampoo – für Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche bis 18 Jahre mit Entwicklungsstörungen zu Lasten der GKV verordnet werden.1 Im Juli 2014 ersetzte Wepa Apothekenbedarf das alte Shampoo durch ein neues Präparat mit dem Namen MOSQUITO MED Läuseshampoo 10. Doch hinter dem leicht zu übersehenden Namenszusatz verbirgt sich ein gänzlich anderes Produkt: Das neue Shampoo enthält statt Sojaöl Mineralöl und soll laut Beipackzettel nur noch 10 Minuten einwirken statt der früher benötigten 2 x 30 Minuten.2 Die veränderte Zusammensetzung hat Konsequenzen: MOSQUITO MED Läuseshampoo 10 darf nicht auf Kassenrezept verordnet werden und wird in der aktualisierten Fassung der Entwesungsmittelliste nicht enthalten sein. Für das neue Produkt wurde bislang kein Antrag auf Prüfung und Aufnahme in die Liste gestellt.3 Auf unsere Frage nach den Nutzenbelegen für das neue Mineralöl-haltige Präparat verweist der Anbieter auf die Packungsbeilage, die allerdings keine entsprechenden Informationen enthält. Unsere erneute Nachfrage beantwortet die Firma so: „Ein dünner Ölfilm legt sich um die Atmungslöcher der Laus und erstickt sie ... mehr gibt es hierzu einfach nicht zu sagen.”4 Mehr gibt es in der Tat zu MOSQUITO MED Läuseshampoo 10 nicht zu sagen, –Red.

1 G-BA: Beschluss vom 21. Juli 2011; http://www.a-turl.de/?k=eidw
2 Wepa A.bedarf: Beipackz. MOSQUITO MED Läuseshampoo 10, März 2014
3 Bundesamt f. Verbrauchersch. u. Lebensmittels.: Schreiben vom 28. Aug. 2014
4 Wepa Apothekenbedarf: Schreiben vom 8. Sept. 2014

© 2014 arznei-telegramm, publiziert am 19. September 2014

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

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