AUSTAUSCH VON RETARDIERTEN UND NICHT RETARDIERTEN ZUBEREITUNGEN ERLAUBT?
Es ist wiederholt vorgekommen, dass Apotheker statt des verordneten Doxazosin als Retard ein nicht retardiertes Präparat in gleicher Dosierung abgegeben haben. Spielt die Zubereitungsform beim Austausch tatsächlich keine Rolle?
N.N. (Name etc. im a-t 2/2016 genannt)
Die Kriterien für eine Abgabe preisgünstiger oder rabattbegünstigter Arzneimittel durch Apotheken sind im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gesetzlich Krankenversicherter1 geregelt, den der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband geschlossen haben. mehr
© 2016 arznei-telegramm, publiziert am 19. Februar 2016
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