Verordnungseinschränkungen für Ivabradin (PROCORALAN) in Frankreich
2014 hat die europäische Arzneimittelbehörde EMA aufgrund der Ergebnisse der SIGNIFY-Studie1 die Nutzen-Schaden-Bilanz von Ivabradin (PROCORALAN, in IMPLICOR; a-t 2006; 37: 17-9) neu bewertet. Für den zur symptomatischen Behandlung der Angina pectoris sowie bei chronischer Herzinsuffizienz zugelassenen F-Ionenkanalblocker lässt sich in dieser großen randomisierten Studie an mehr als 19.000 Patienten mit stabiler koronarer Herzkrankheit kein Vorteil gegenüber Plazebo im Hinblick auf den primären Endpunkt, eine Kombination aus kardiovaskulärem Tod und nichttödlichem Herzinfarkt, nachweisen (6,8% versus 6,4%, Hazard Ratio [HR] 1,08; 95% Konfidenzintervall [CI] 0,96-1,20). mehr
© 2017 arznei-telegramm, publiziert am 2. Juni 2017
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