KIJIMEA-Anbieter Synformulas, der Presserat und das a-t
In Vorbereitung unserer Bewertung des Reizdarmmittels KIJIMEA REIZDARM PRO (a-t 2020; 51: 69-70) haben wir dem Anbieter Synformulas wiederholt Fragen gestellt, um für uns offene Sachverhalte zu klären. Die Firma ließ daraufhin per Anwalt die „journalistische Rechtfertigung“ unserer Rechercheanfragen anzweifeln, unterstellte uns, dass wir darauf abzielen, Betriebsgeheimnisse zu erfahren und zeigte unser „Vorgehen“ beim Presserat an (a-t 2020; 51: 73-4). Der Presserat teilt jetzt mit, dass er „eine Verletzung der publizistischen Grundsätze nicht ... feststellen“ kann. Zudem handele es sich bei den an die Firma gerichteten E-Mails nicht um redaktionelle Veröffentlichungen, „insofern fehlt es hier an einem tauglichen Beschwerdegegenstand“1.
1 | Deutscher Presserat: Schreiben vom 18. Febr. 2021 |
© 2021 arznei-telegramm, publiziert am 19. März 2021
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