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INTAL-Monopol beendet: Das von der Firma Fisons vor Inkrafttreten des neuen Arzneimittelgesetzes beim Bundesgesundheitsamt registrierte Asthma-Prophylaktikum Cromoglizinsäure-Dinatriumsalz (INTAL u.a.) unterliegt ab Juli 90 der Festbetragsregelung. Bisherige Versuche von Nachahmerfirmen, den Alleinvertrieb des Wirkstoffes durch die Firma Fisons mit Zweitanmelderpräparaten zu brechen, scheiterten an einstweiligen Verfügungen des Erstausbieters. Bei Redaktionsschluß hebt die 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln ein Vertriebsverbot für die Fertigarzneimittel DNCG Mundipharma Aerosol und DNCG Mundipharma Inhalationslösung auf, nachdem die Rechtmäßigkeit des In-Verkehr-Bringens der Zweitpräparate vor Gericht glaubhaft gemacht werden konnte (Aktenzeichen 31 0 126/90 LG Köln). Laut Schriftsatz der Mundipharma wurde das einstweilige Verfügungsverfahren von Fisons mißbraucht, "um sich auf dem Markt für bestimmte Cromoglizinsäure-dinatriumsalz-enthaltende Präparate eine Monopolstellung zu erhalten" und die Festlegung eines Festbetrages nach § 35 des Gesundheitsreformgesetzes zu vermeiden. Sechs weitere Pharmafirmen beabsichtigen nach der Kölner Entscheidung Cromoglizinsäure-Dosieraerosole und Inhalationslösungen in den Handel zu bringen (ati d).


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