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BGA: Fußspray-Anlagen nicht mehr vorgeschrieben: Im Septemberheft des Bundesgesundheitsblattes steht endlich folgende Empfehlung: "Beim derzeitigen Stand der Erkenntnis kann die Bereitstellung und die Anwendung von Fußsprüh-Anlagen wegen des umstrittenen Nutzens für die Fußpilzprophylaxe nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben werden." Weiterhin werden wegen der Kontamination keine zentralen Desinfektionsanlagen zur Fußpilzprophylaxe mehr empfohlen, auch wird auf die Abwasserbelastung und die mögliche Allergisierung hingewiesen. Leider sind immer noch Antiseptika zur Fußpilzprophylaxe erhältlich, die Formaldehyd oder Glyoxal (in BURATON LIQUID u.a.) bzw. Glutaraldehyd (in TEGEDOR u.a.) enthalten und ein hohes Allergisierungspotential besitzen. Teilweise handelt es sich um Desinfektionsmittel, die in der Klinik nur zur Flächen- bzw. Fußbodendesinfektion angewendet werden. Aldehydhaltige Desinfektionsmittel haben in der Hautdesinfektion nichts zu suchen (F. DASCHNER).


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