logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 1990; Nr.10: 91nächster Artikel
Kurz und bündig

Antidiarrhoikum Loperamid (IMODIUM) nicht für Kinder: Der weltweite Rückzug der Tropfenform des Stopfmittels Loperamid (vgl. a-t 7 [1990], 66) beseitigt nicht dessen problematische Stellung in der Pädiatrie. Selbst wenn Loperamid die Dauer einer akuten Diarrhoe verkürzt, hat dies kaum Nutzen für Kinder. Der Schweregrad der Erkrankung kann maskiert werden, oder die Kinder bekommen an Stelle der zwingend erforderlichen Salzlösung zur oralen Rehydratation ein stopfendes Arzneimittel, mit dem sich die Flüssigkeitsverluste nicht kompensieren lassen. Schwere Unverträglichkeiten in Verbindung mit der Verwendung von Loperamid in der Bundesrepublik Deutschland und in Großbritannien bei Kindern, die therapeutische oder zum Teil überhöhte Dosen erhielten, erscheinen bedenklich. Sowohl die Weltgesundheitsorganisation als auch die Gesundheitsbehörde in Australien, der im Vergleich zu anderen Arzneimittelüberwachungsbehörden besondere Kompetenz nachgesagt wird, nennen die Anwendung von Loperamid bei Kindern unter zwölf Lebensjahren als Kontraindikation. Die in Adelaide/Australien ansässige Medical Lobby for Appropriate Marketing (MaLAM), eine weltweit operierende Ärzteorganisation, fordert von der Firma Janssen den Nachweis, daß die Vorbehalte der Weltgesundheitsorganisation und der australischen Gesundheitsbehörde unbegründet sind. Ebenso fehle der Beleg für den Nutzen des Antidiarrhoikums in der Pädiatrie, daß mit dessen Hilfe mehr Menschenleben gerettet als Schäden angerichtet werden. In diesem Zusammenhang gratuliert MaLAM dem Gesundheitsministerium in Pakistan, das als erste Behörde der Welt Loperamid-Tropfen und Sirup verboten hat, ebenso auch Sirup-Zubereitungen von Diphenoxylat (in REASEC), Diphenoxin (in LYSPAFENA) und Pipenzolat (in ILA-MED) (Scrip 1539 [1990], 13, 1544/5 [1990], 9).


© 1990 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.

vorheriger Artikela-t 1990; Nr.10: 91nächster Artikel