Taubheit ist eine bekannte Komplikation von Aminoglykosidantibiotika (irreversible Schädigung) und nichtsteroidalen Entzündungshemmern
wie Azetylsalizylsäure (ASPIRIN u.a.; reversibel). Auch nach Einnahme des rezeptfreien Analgetikums Parazetamol (BEN-U-RON u.a.) sind Störungen des
Hörvermögens möglich.
Für das NETZWERK erhielten wir 2 Berichte: Bei einer 82jährigen Patientin stellte sich nach viermaliger Einnahme der Azetylsalizylsäure-
Parazetamol-Molekülverbindung Benorilat (BENORTAN) ein vollständiger Hörverlust ein (NETZWERK-Bericht 2523). Ein 85jähriger Mann mit
beidseitiger Innenohrschwerhörigkeit und verminderter Hörfähigkeit ohne Hörgerät entwickelte etwa 1 Stunde nach Einnahme von 2
Tabletten Parazetamol (PARACETAMOL STADA) völlige Taubheit (NETZWERK-Fall 2738).
Aus Großbritannien und Kanada wird siebenmal über Taubheit nach Einnahme einer Parazetamol/Dextropropoxyphen-Kombination (DEVELIN) berichtet,
viermal in Verbindung mit der Einnahme ungewöhnlich hoher Dosen (RAMSAY, B. C.: Lancet 338 [1991], 446). Taubheit oder Hörstörungen werden
in den Produktinformationen von DEVELIN und Parazetamol-haltigen Präparaten nicht genannt. Wir bitten ggf. um Meldung an das NETZWERK DER
GEGENSEITIGEN INFORMATION.
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