ENZEPHALOPATHIEN DURCH WISMUTPRÄPARATE | ||||
1975 warnten wir erstmals vor Enzephalopathien durch Einnahme von Wismutpräparaten (a-t 6 [1975], 41). In Frankreich waren schwere
Nervenerkrankungen durch Wismut Anlaß für ein vorübergehendes Verbot solcher Mittel (vgl. a-t 8 [1978], 74). Seit bekannt ist, daß
Wismutsalze das Wachstum von Helicobacter pylori unterdrükken, erleben Wismutpräparate eine Renaissance zur Behandlung peptischer Ulzera. Wegen
des Risikos schwerer zentralnervöser Störungen meldeten wir kürzlich erneut Bedenken gegen die Langzeiteinnahme der Präparate an (vgl. a-t 5 [1992], 42). Dem Bundesgesundheitsamt gingen zwischenzeitlich "zahlreiche Fälle von neurotoxischen
Nebenwirkungen" in Verbindung mit Wismutpräparaten zu, "darunter drei Fälle von Enzephalopathie". Das Amt hat für
Wismutpräparate Stufe I des Stufenplans zur Abwehr von Arzneimittelrisiken eingeleitet.
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