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                            a-t 1994; Nr. 2: 17nächster Artikel
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HIV-Infizierungen durch Blutprodukte – Allein 712 Nennungen für Immuno: Das Bundesgesundheitsamt verstößt fortgesetzt gegen seinen im Arzneimittelgesetz verankerten Auftrag, Arzneimittelnebenwirkungen zu erfassen und auszuwerten (§ 62 AMG). Die auffallende Diskrepanz des Ausmaßes der HIV-Gefährdung durch Blutprodukte zweier annähernd gleich marktstarker Unternehmen (a-t Sonderausgabe 10 [1993], 102; 1 [1994], 1, 14) nahmen wir zum Anlaß, den Bundesgesundheitsminister um Aufklärung des Sachverhalts zu bitten. Daraufhin "fand" das BGA 712 Verdachtsfälle mit HIV- Infizierung in Verbindung mit Immuno-Präparaten, über die es das Gesundheitsministerium zuvor nicht informiert hatte.

Einwendungen des BGA, die Verdachtsmeldungen hätten, da zu wenig konkret, nicht erfaßt und ausgewertet werden können, gehen fehl. Die Daten betreffen nur solche HIV-Infizierte, die Ansprüche gegen die Versicherer der Immuno GmbH belegen konnten. Bei einem Hauch des Zweifels verweigern die Versicherungsgesellschaften in diesen Fällen – nach unseren Erfahrungen – jegliche Form des Schadensausgleiches auf dem Regreßwege.

Vom Versicherungspool aller Blutpräparateanbieter sollen nach Ermittlungen des Bundeskartellamtes per 31. Dez. 1992 1.249 Bluter aus einer Gesamtzahl von 1.338 Anspruchstellern finanziell abgefunden worden sein. Partnerinfektionen sowie abgewiesene Anspruchsteller melden Pharmafirmen im allgemeinen nicht als "unerwünschte Arzneimittelwirkungen".

Das BGA-AIDS-Fallregister verzeichnet etwa 2.400 HIV-Infizierte durch Plasmapräparate und Bluttransfusionen. Die Zahl der durch Blutprodukte HIV-Infizierten wird nach jüngstem Stand mit etwa 5.000 Personen (= 5% aller HIV-Infizierten in Deutschland) angenommen. Ein korrekt geführtes Seuchenregister fehlt.


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