METAMIZOL (NOVALGIN U.A.) NACH AMBULANTEN OPERATIONEN |
Metamizol (NOVALGIN; a-t 1 [1994], 14) ist gemäß Bescheid des
Bundesgesundheitsamtes vom 11. Nov. 1986 ausdrücklich zur Behandlung von "akuten starken Schmerzen nach Verletzungen oder Operationen"
zugelassen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine ambulante oder stationäre Operation handelt, sondern nur die Stärke des zu erwartenden
Schmerzes ist entscheidend. Soweit die zu erwartenden postoperativen Schmerzen "akut und stark" sind, brauchen Ärzte auch bei
ambulanten Eingriffen nicht zu befürchten, sich außerhalb der zugelassenen Indikationen zu bewegen und sich dadurch
Haftungsansprüchen auszusetzen. Ob die Firma Hoechst ihre Rechtsabteilung auch dann bemüht, wenn Metamizol auf Vorträgen und in Lehrbüchern ohne Einschränkung
und damit entgegen dem Zulassungsstatus als Schmerzmittel der Wahl bezeichnet wird (vgl. a-t 11 [1993] ,
125)? |
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