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Dihydrokodein (REMEDACEN u. a.) zur Substitution für Drogenabhängige? Vor gut einem Jahr warnten wir vor der Verordnung von Kodeinen an Suchtkranke (a-t 6 [1993], 62; 10 [1993], 98). Neue, hochdosierte Dihydrokodein-Zubereitungen wie DHC 60, DHC 90 oder DHC 120 MUNDIPHARMA werden verbreitet mißbräuchlich eingenommen. Auch flüssige Zubereitungen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Offenbar läßt sich der steigende Bedarf mit Saft oder Lösung besser abdecken: In Form von Tabletten wurden bis zu 2.400 mg Dihydrokodein am Tag eingenommen, mit Dihydrokodein-Lösung dagegen bis zu 9.000 mg. Bis zu 1- Literflaschen zu 2,5% Dihydrokodein werden verordnet, aus denen zum Teil ohne Abmessung schluckweise konsumiert wird (KEUP, W.: Arzneiverordnung in der Praxis 1 [1994], 5). Das Bundesgesundheitsamt hält Kodein und Dihydrokodein für "nicht geeignet" als Substitutionsmittel für Drogenabhängige und will die Verordnung an Drogenabhängige unter das Betäubungsmittelgesetz stellen. Die Substitutionsbehandlung mit Kodein oder Dihydrokodein wäre dann praktisch gestoppt (Ärzte Ztg. vom 7. Juni 1994).

Das NETZWERK DER GEGENSEITIGEN INFORMATION verzeichnet mittlerweile 57 Berichte über Mißbrauch oder Abhängigkeit von Kodein- oder Dihydrokodein-haltigen Mitteln. 37 Ereignisse betreffen kodeinhaltige Schmerzmittelkombinationen, darunter besonders häufig SPASMO-CIBALGIN COMP S (s. auch a-t 5 [1991], 47) und ERGO LONARID mit 16 bzw. 12 Nennungen. Neunmal wurden die Monopräparate CODEINUM PHOSPHORICUM COMPRETTEN oder das Dihydrokodein-Präparat REMEDACEN an Süchtige abgegeben, zum Teil als Ersatzdroge.


© 1994 arznei-telegramm

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