logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 1994; Nr.11: 107nächster Artikel
Korrespondenz

TUBERKULOSERISIKO –
ZWEIFEL AM NUTZEN DER BCG-IMPFUNG

Gegen Krankheiten, die eine lebenslange Immunität hinterlassen, kann man auch erfolgreich impfen. Zweifeln darf man an der Wirksamkeit von Impfungen gegen Tuberkulose und an den Studien, die sie befürworten. Nach der zitierten Metaanalyse (COLDITZ, G. A.: J. Am. Med. Ass. 271 [1994], 698) "senkt die BCG-Impfung (BCG-VACCINE BEHRING) in der Kindheit das Tuberkuloserisiko durchschnittlich etwa um die Hälfte" (a-t 9 [1994], 88). Irritierend ist, daß sämtliche Arbeiten in einen Topf geworfen werden, ob sie alt oder neu sind, ob es sich um 262 Patienten oder 176.782 Patienten handelt.

Wenn eine Studie beweist, daß die Impfung nützt (relative risk = 0,20; population = 609), eine andere Studie, daß sie nicht nützt (relative risk = 1,01; population = 176.782), eine dritte paradoxerweise einen Nachteil der Impfung errechnet (relative risk = 1,56; population = 4.839), so kann man daraus nicht einfach das Mittel bilden, sondern muß den Grund für die Unterschiede miteinkalkulieren, z.B. die Methoden der Randomisierung. Das Tuberkuloserisiko hängt sicher weniger vom Impfstatus als von äußeren Umständen ab, z.B. von Wohnverhältnissen, extremen körperlichen Belastungen, Drogenkonsum. Wie leicht kann da eine Fallkontrollstudie schiefliegen! Dem unbefangenen Leser fällt auf: Die Nutzlosigkeit der BCG-Impfung tritt deutlicher zutage, wenn die Anzahl der verglichenen Personen höher ist. Eine Gewichtung der prospektiven kontrollierten Untersuchungen nach Fallzahlen hätte ein ganz anderes Ergebnis erbracht.

Dr. med. F. SCHUBERL (Arzt f. Allgemeinmedizin)
D-94535 Eging am See


© 1994 arznei-telegramm

Autor: angegebene Leser bzw. Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.

vorheriger Artikela-t 1994; Nr.11: 107nächster Artikel