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CREUTZFELDT-JAKOB-Krankheit – übertragbar durch Humanalbumin? In Frankreich sorgen zwei offenbar in Zusammenhang stehende CREUTZFELDT-JAKOB-Erkrankungen (CJD; s. auch a-t 10 [1993], 99) für Aufregung. Ein Blutspender erkrankte an der mit Demenz und Nervenzelluntergang innerhalb von ein bis zwei Jahren zum Tod führenden Infektion, außerdem eine 60jährige, die zwei Jahre zuvor Humanalbumin erhielt, das zum Teil von diesem Spender stammte. Als weitere Infektionsquelle kommt bei der inzwischen verstorbenen Frau eine transplantierte Leber in Betracht. Seit einem Jahr müssen in Frankreich sämtliche Blutprodukte, die von später an CJD Erkrankten oder deren nahen Verwandten stammen, vom Markt genommen werden. In den USA sind "stabile" Blutprodukte wie Humanalbumin von einer entsprechenden Regelung ausgenommen (NAU, J.-Y.: Lancet 345 [1995], 442). Nach Richtlinien der Bundesärztekammer vom Oktober 1993 brauchen Chargennummern verwendeter Humanalbumin-Präparate in Deutschland nicht dokumentiert zu werden. Die Regelung war wegen möglicher Gefahr der CJD-Übertragung von Anfang an umstritten. Da Humanalbumin als Hilfsstoff in zahlreichen Arzneimitteln, so etwa in Impfstoffen oder Fibrinolytika, enthalten ist, wurde bezweifelt, daß eine vollständige Dokumentation möglich sei (DAUTH, S.: Dtsch. Ärztebl. 91 [1994], C-429 / ati d).


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