logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 1996; Nr. 4: 38-9nächster Artikel
Korrespondenz

RITALIN FÜR DEN "ZAPPEL-PHILIPP"?

Mit Befremden sehe ich, daß RITALIN zunehmend bei hyperkinetischen Kindern gegeben wird, nachdem es im MØLLER, Lehrbuch der Pharmakologie, immerhin heißt: "Aufgrund unserer Erfahrungen mit den Stoffen dieser Gruppe (RITALIN ist ausdrücklich erwähnt) bestehen keine Anhaltspunkte dafür, daß sie in der Klinik irgendwie routinemäßig Verwendung finden sollten." Nun stammt mein MØLLER zwar von 1966, aber ich stehe dem Wandel der Ansichten doch so skeptisch gegenüber, daß ich mich nicht auf die Angaben des Herstellers verlassen möchte.

Dr. med. H. G. VOGELSANG (Internist)
D-47802 Krefeld

Liegen Unterlagen vor, welche objektiv über eine Langzeitbehandlung hyperkinetischer Kinder mit RITALIN berichten? Eine Kundin der Apotheke hatte mich befragt, ob die Gefahr einer Abhängigkeit oder sogar Suchterscheinungen bei längerer Behandlung bestehen können. Die Kundin ist mit ihrem hyperkinetischen Kind in einer Selbsthilfegruppe, in der bereits einige Kinder mit RITALIN behandelt werden. Bitte teilen Sie mir Ihre Erfahrungen mit.

E. MÜLLER (Apotheker)
D-74321 Bietigheim-Bissingen

Das Narcotics Control Board der Vereinten Nationen warnt vor der drastischen Zunahme des Verbrauchs des ZNS-Stimulans Methylphenidat (RITALIN), vor allem in den USA. Dort werden 90% der 1995 weltweit produzierten 8,5 Tonnen (1990: 3 Tonnen) abgesetzt. Elterngruppen, die von US-amerikanischen Herstellern des Stimulans finanziell unterstützt werden, propagieren dessen Verwendung bei hyperaktiven Kindern und scheinen ihre Aktivitäten auf Regionen außerhalb der USA auszudehnen.1 Derzeit erhalten in Deutschland maximal 10.000 Kinder RITALIN, bei einer Zunahme der Verordnungszahlen 1994 gegenüber dem Vorjahr um ein Viertel.2

Die Verwendung von Psychostimulantien für hyperaktive Kinder, die durch überschießende Motorik, Aufmerksamkeitsstörungen, mangelhafte Impulskontrolle und emotional überschießende Reaktionen auffallen, erscheint paradox. Amphetaminabkömmlinge wirken jedoch offensichtlich, indem sie agitationsvermittelnde Neurone hemmen. Zahlreiche Doppelblindstudien von überwiegend kurzer Dauer (im Mittel sieben Wochen) lassen einen Nutzen von Methylphenidat (RITALIN) im Vergleich zu Plazebo erkennen.3 Etwa 70% der Kinder erfüllen Aufgaben, die anhaltende Aufmerksamkeit erfordern, besser (vgl. a-t 5 [1980], 41). Unter Plazebo sind es nur 30% bis 40%.4 Lernstörungen und Beeinträchtigungen des Sozialverhaltens lassen sich durch Stimulantien nur marginal beeinflussen.3,5 Belege für einen Langzeitnutzen finden wir nicht.6,7

Nur Kinder über sechs Jahre dürfen im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie RITALIN erhalten. Die Diagnose gilt als gesichert, wenn insgesamt 12 von 18 Kriterien der Richtlinien der American Psychiatric Society DSM-IV-R zutreffen und die Symptome vor dem siebten Lebensjahr begonnen haben.4

Mit Schlafstörung, Angst, Weinerlichkeit, Wachstumsverzögerung (mehrmonatige Einnahmepausen erforderlich), Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust, Auslösung von Tics und Verhaltensstereotypien sowie erhöhter Krampfbereitschaft ist zu rechnen. Mißbrauch und Abhängigkeit scheint weniger ein Problem der Kinder, sondern der betreuenden Eltern und Kontaktpersonen zu sein.1

Jüngste Studien an Mäusen mit Dosierungen, die dem Dreißigfachen der menschlichen Dosis entsprechen, lassen Verdacht auf potentielle Leberkanzerogenität aufkommen.8 "Die Bedeutung dieser Befunde für den Menschen ist bislang nicht bekannt," kommentiert Ciba.9

Einige Kinder mit hyperkinetischem Syndrom profitieren zumindest kurzfristig von der Einnahme von Psychostimulantien wie Methylphenidat (RITALIN). Voraussetzung sind gesicherte Diagnose und stützende Maßnahmen wie Verhaltens- und Familientherapie. Wegen des Risikos erheblicher Störwirkungen ist eine strenge Indikationsstellung erforderlich, –Red.


© 1996 arznei-telegramm

Autor: angegebene Leser bzw. Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.

vorheriger Artikela-t 1996; Nr. 4: 38-9nächster Artikel